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VR

MEDICUS

DZ PRIVATBANK.

Häufig existiert dabei der Wunsch, die kommenden Genera-

tionen schon frühzeitig mit einem bestimmten Geldvermö-

gen zu bedenken. Im Zuge dieser Absicht treibt den Ver-

erbenden aber häufig eine ganz spezielle Frage um: Ist es

wirklich sinnvoll, meinem Nachkommen schon jetzt das Geld

zu übertragen bzw. halte ich den Empfänger schon jetzt für

reif genug, mit dem Geld sinnvoll umzugehen? Eine in der Tat

nicht ganz unwichtige Frage, auf die sich viele Anleger eine

Antwort wünschen.

Die Lösung: Ein Vertrag zu Gunsten Dritter

Die DZ PRIVATBANK kann Anlegern, die sich mit dieser Fra-

gestellung konfrontiert sehen, eine ideale Lösung anbieten:

die TermFIX-Police. Sie ist ein Vertrag zu Gunsten Dritter, mit

dem praktisch eine „Vermögensübergabe mit schützender

Hand“ dargestellt werden kann. Und dies geschieht wie folgt:

Bei Abschluss des Versicherungsvertrages legt der zukünftige

Erblasser bereits einen konkreten Zeitpunkt (TermFix) fest, zu

welchem einer gewünschten Person ein Geldbetrag zuflie-

ßen soll (z. B. dem Enkel zu seinem 35. Geburtstag), und zwar

unabhängig davon, ob der Vermögensübergeber diesen

Stichtag erlebt oder nicht. Somit erhält der Begünstigte zwar

auf jeden Fall den Betrag, kann aber erst ab dem festgelegten

Zeitpunkt darüber verfügen.

Entscheidungsbefugnisse bleiben bei der gebenden

Generation

Zu Lebzeiten behält die gebende Generation bei der TermFIX-

Police alle Fäden in der Hand und kann entscheidende

Vertragsmodalitäten im Nachhinein wieder abändern. So ist

es dem Übertragenden in seiner Funktion als Versicherungs-

nehmer gestattet, vorzeitige Verfügungen flexibel zu Guns-

ten des Begünstigten vorzunehmen, z. B. um eine Ausbildung

zu finanzieren. Er entscheidet somit selbst, wann der Begüns-

tigte die Reife aufweist, um mit dem Geld verantwortungs-

voll umzugehen. Aber auch Entnahmen für eigene Zwecke

sind möglich (z. B. für die eigene Pflege). Ebenfalls möglich ist

es, den ursprünglich Begünstigten wegen innerfamiliärer Er-

eignisse auszutauschen. Damit der Vertrag nach seinem Tod

in seinem Sinne weitergeführt wird, kann der derzeitige Ver-

sicherungsnehmer für den Fall seines frühen Ablebens auch

eine Art Treuhänder bestimmen.

Anlage der Beiträge im Rahmen der Vermögensverwal-

tung der DZ PRIVATBANK

Für die Anlage seiner Vermögenswerte kann der Kunde eine

individuelle Anlagestrategie wählen. Diesbezüglich stehen

ihm drei Portfolios zur Verfügung: ein Renten- und Akti-

en-Portfolio und ein Portfolio mit alternativen Anlagen. Die

Anlagestrategie kann vom Versicherungsnehmer jederzeit

angepasst werden. Gemanagt werden die drei Anlagefonds

durch das Portfoliomanagement der DZ PRIVATBANK.

Steuerlich günstige Gestaltungsmöglichkeiten

Während der Laufzeit werden die in der Police angefallenen

Erträge nicht besteuert. Die Besteuerung erfolgt erst bei ei-

ner vorgenommenen Entnahme oder beim TermFIX, wenn

die versicherte Person noch lebt (sog. Erlebensfallleistung).

Ist der Begünstigte zu diesem Zeitpunkt mindestens 62 Jahre

alt und die Police läuft bereits zwölf Jahre oder mehr, müs-

sen lediglich 50% des Wertzuwachses mit dem individuellen

Steuersatz versteuert werden. Ist eine der beiden Vorausset-

zungen nicht erfüllt, erfolgt eine Besteuerung mit der Ab-

geltungsteuer. Erfolgt der Zufluss am TermFIX in Form einer

Todesfallleistung, ist diese hingegen komplett einkommen-

steuerfrei. Eine ggf. zu zahlende Erbschaftsteuer wurde be-

reits zum Todeszeitpunkt des Großvaters gezahlt.

Interesse geweckt?

Die hier kurz zusammengefassten Eigenschaften und Einsatz-

möglichkeiten der TermFIX-Police zeigen, dass es sich hierbei

um eine sehr flexible Versicherungslösung handelt. Die Spezi-

alisten der VR-Bank Kreis Steinfurt und der DZ PRIVATBANK

stehen selbstverständlich für individuelle Beratungen zur

Verfügung.

Vermögensübertragung – flexibles Lösungsangebot unseres

Partners im VR-PrivateBanking, der DZ PRIVATBANK S. A.

Wer hat nicht schon von einer solchen Situation gehört? Die älteren Generationen einer Familie

beschäftigen sich immer mehr mit dem Gedanken, ihre Vermögensnachfolge zu regeln.

Jörg Tüffers

Abteilungsdirektor

stellv. Niederlassungsleiter/Regionalleiter

Private Banking DZ PRIVATBANK S.A.

Niederlassung Düsseldorf